Rechtsprechung
Informationen über das neue Berliner Dolmetschergesetz
Am 31. Dezember 2009 ist das Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern in Kraft getreten und hat die Regelungen des §19 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) in der jetzigen Fassung abgelöst.
Über die wichtigsten Neuregelungen und ihre praktische Bedeutung möchte ich Sie im Folgenden kurz informieren:
-Wegfall des Wohnsitzerfordernisses in Berlin
Bisher konnte in Berlin nur allgemein beeidigt werden, wer hier seinen Wohnsitz hatte. Diese Voraussetzung fällt nun weg. Erforderlich ist für eine Allgemeinbeeidigung als Dolmetscher/in allerdings weiterhin, dass der oder die Dolmetscher/in den Berliner Gerichten und Notaren kurzfristig zur Verfügung stehen kann.
-isolierte Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern
Bislang konnten in Berlin nur Dolmetscher allgemein beeidigt werden. Diese waren mit ihrer Eintragung im Dolmetscherverzeichnis automatisch auch ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Eine isollierte Beedigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern war gesetzlich daher nicht vorgesehen. Dass bedeutete, dass in Berlin niemamd nur als Übersetzer ermächtigt oder nur als Dolmetscher allgemein beedigt werden konnte.
Zudem mussten alle beedigte Dolmetscher auch bereit sein, für die BerlinerGerichte und Notare als Übersetzer tätig zu werden.
Die gesetzliche Neuregelung sieht dagegen neben der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern auch die gesonderte Ermächtigung von Übersetzern vor. Dass bedeutet, dass niemand- wie bislang- für eine oder mehrere Sprachen zugleich als Dolmetscher/in und Übersetzer/in beedigt und ermächtigt werden kann. Es ist nunmehr aber auch möglich, sich für eine bestimmte Sprache nur als Dolmetscher/in und Übersetzer/in beedigen und ermächtigen zum lassen. Voraussetzung ist dabei natürlich stehts, dass die entsprechende fachliche Qualifikation nachgewiesen wird. Die Allgemeinbeeidigung als Dolmetscher/in führt dagegen nicht mehr automatisch zu der Ermächtigung als Übersetzer/in.
-gemeinsames Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer
Auf Grund des bisherigen Dolmetschergesetzes wurde ein Verzeichnis der Dolmetscher geführt, in das alle in Berlin allgemein beeidigte Dolmetscher eingetragen sind.
Künftig wird ein gemeinsames Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer geführt.
-bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Um eine noch effektivere und schnellere Suche nach allgemein beedigten Dolmetschern zu ermöglichen, ist seit dem 04. Januar 2010 über den Link http://www.justiz-dolmetscher.de/
eine bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank geschaffen, die die Namen und Kontaktdaten aller im Bundesgebiet beeidigten bzw. ermächtigten Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen enthält. Langfristig ist beabsichtigt, die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank zu integrieren.
