Dolmetschen

Dolmetschen

Ein Dolmetscher überträgt das gesprochene Wort zwischen zwei Sprachen. Dies geschieht entweder konsekutiv (das Gesagte wird in der anderen Sprache wiedegegeben) oder simultan (das Gesagte wird gleichzeitig in der anderen Sprache gesprochen).

Ein Übersetzer überträgt geschriebene Texte schriftlich aus einer Sprache in eine andere.

Das Dolmetschen ist zum einen durch die Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes, zum anderen durch nonverbale (nicht-mündliche) Faktoren wie Gestik, Mimik, Intonation und allgemeine Körpersprache, aber vor allem auch durch Redegeschwindigkeit und -verständlichkeit geprägt.

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“).

Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell, Aussagen und Gutachten "durch Eid versichert" werden. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich.

Dolmetscher spielen eine wichtige Rolle im persönlichen Umgang von Gerichten, Notaren oder Behörden (Polizei, Standesämter usw.) mit Personen, die der Landessprache nicht mächtig sind.

Deutsche Gerichte und Behörden verfügen, mit Ausnahme des Auswärtigen Amtes und des Bundesverteidigungsministeriums, meist nicht über einen eigenen Sprachendienst. Vielmehr wird in der Regel auf selbständige oder bei einem externen Büro beschäftigte Dolmetscher zurückgegriffen. Der Dolmetscher oder die Dolmetscherin muss für derartige Aufgaben in der Regel beeidigt sein.

Die Arbeit von Dolmetschern vor Gerichten
und Behörden wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vergütet.

Meine Referenzen

ALS DOLMETSCHERIN


langjährige Erfahrung als Flüsterdolmetscherin in der Ukraine und Deutschland

Begleitdolmetschen bei Standesamtangelegenheiten und kirchliche Trauunungen

Simultandolmetscherin bei Lesungen von Schriftstellern

Dolmetscherin bei der Berliner Polizei und Gerichten

Dolmetscherin bei Notaren bei Verhandlungen über Immobilienerwerb und Abschluss von Eheverträge

Dolmetscherin bei Berliner Jugendämter

MPU (Medizinisch- technisches Gutachten/ Idiotentest)

Begleitdolmetscherin bei der Antragstellung bei Arbeitagenturen

Krankenhausdolmetschen


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